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Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht eine:n Ärztliche:n Mitarbeiter:in (all genders) als iDfellows Clinician Scientist. In diesem DFG-geförderten Programm fördern wir talentierte Mediziner:innen in der Forschung und Krankenversorgung im Bereich Entzündungserkrankungen und Infektiologie. Bewerber:innen sollten über mindestens zwei Jahre klinische Erfahrung verfügen und sind eingeladen, ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache einzureichen. Wir bieten ein attraktives Gehalt nach TV-Ärzte/VKA und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 15.300 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Ärztliche:r Mitarbeiter:in (all genders) als iDfellows Clinician Scientist
Das DFG-geförderte Karriereprogramm „iDfellows – Hamburg Clinician Scientist Programme in Infectious Diseases“ des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), welches in enger Zusammenarbeit mit dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM), dem Leibniz-Institut für Virologie und dem Forschungszentrum Borstel entwickelt wurde, hat zum Ziel, talentierte forschende Mediziner:innen als Clinician Scientists in ihren Karrieren in Forschung und Krankenversorgung - mit den Schwerpunkten Entzündungserkrankungen und Infektiologie - zu stärken. Das Programm ist im Januar 2023 gestartet.
Das bieten wir im Rahmen des iDfellows Programms:
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.