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Akademischer Rat

IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Münster

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Vollzeit

Vor 5 Tagen
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Zusammenfassung

Eine deutsche Universität sucht eine Akademische Rätin oder einen Akademischen Rat für den Masterstudiengang Data Science. Zu den Aufgaben gehören die Beratung von Studierenden sowie die Mitarbeit in der Studienkoordination und Lehre. Voraussetzungen sind ein Master in Informatik und eine Promotion. Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch sind erforderlich. Die Universität fördert Chancengerechtigkeit und erwartet Bewerbungen bis zum 18.02.2026.

Qualifikationen

  • Masterabschluss in Informatik oder einem vergleichbaren Bereich erforderlich.
  • Erfahrungen in der Studienberatung oder Studienkoordination sind von Vorteil.
  • Freude am Umgang mit Studierenden.

Aufgaben

  • Beratung von Studierenden im Masterstudiengang Data Science.
  • Eigenständige Lehraufgaben im Fach Informatik.
  • Mitarbeit an der Qualitätskontrolle des Vorlesungsverzeichnisses.

Kenntnisse

Verhandlungssicheres Deutsch
Fließendes Englisch
Kommunikationskompetenz
Organisationsvermögen
Präzision im Umgang mit juristischen Texten

Ausbildung

Master of Science in Informatik
Promotion in Informatik
Jobbeschreibung
Akademische Rätin / Akademischer Rat (Bes.Gr. A 13 LBesO)

Arbeitgeber: Universität Münster

Arbeitsort: Münster, Westfalen

Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)

Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht

Lehrverpflichtung: 9 Semesterwochenstunden

42.500 Studierende, 7.750 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Universität Münster. Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.

Ihre Aufgaben:
  • Beratung von Studierenden insbesondere des Masterstudiengangs Data Science des Fachbereichs
  • Übernahme von Aufgaben in der Studienkoordination zum Masterstudiengang Data Science. Hierzu gehören insbesondere:
    • Kommunikation und Abstimmung mit den am Masterstudiengang Data Science beteiligten Fachbereichen
    • Qualitätskontrolle des Vorlesungsverzeichnisses; dazu gehört insbesondere die Abstimmung mit allen an der Lehreplanung beteiligten Personen
    • Mitarbeit bei Reakkreditierungen und Änderungsordnungen
    • Überschneidungsfreiheitskoordination von Lehrveranstaltungen
    • Mitarbeit an der regelmäßigen Weiterentwicklung und systematischen Qualitätssicherung des Studiengangs
  • Eigenständige Übernahme fachwissenschaftlicher Lehraufgaben des Instituts für Informatik, insbesondere einführende Pflichtveranstaltungen in die Informatik für den interdisziplinären Masterstudiengang Data Science
  • Beitrag zu weiteren Lehraufgaben des Instituts für Informatik, insbesondere im Masterstudiengang Data Science
Unsere Erwartungen:
  • Ein Master of Science in Informatik (oder ein vergleichbarer Abschluss) und eine abgeschlossene Promotion in Informatik ist Einstellungsvoraussetzung.
  • Verhandlungssicheres Deutsch sowie fließendes Englisch in Wort und Schrift sind erforderlich.
  • Eine sehr gute Kommunikationskompetenz und stark ausgeprägtes Organisationsvermögen sind unabdingbar.
  • Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten wird vorausgesetzt.
  • Präzision im Umgang mit juristischen Texten, insbesondere mit Prüfungsordnungen, ist erforderlich.
  • Bereitschaft, sich in für die Koordinationstätigkeit relevante IT-Systeme einzuarbeiten, wird erwartet.
  • Erfahrungen in der Studienberatung oder Studienkoordination sind von Vorteil.
  • Erfahrungen in der Lehre sind von Vorteil.
  • Freude am Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen, insbesondere mit Studierenden, ist wünschenswert.

Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird gem. § 41 LVO eine weitere hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren und 6 Monaten nach dem Studium oder von einem Jahr nach der Promotion vorausgesetzt. Sollte diese Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, kann zunächst eine Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis (EG 13 TV-L) mit der Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Sollten die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung nicht vorliegen, kann eine dauerhafte Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.

Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung, und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 18.02.2026 über unser online-Bewerbungsportal.

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