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Eine Organisation in Darmstadt sucht eine studentische Hilfskraft zur Unterstützung der BAföG/AFBG-Abteilung mit 10-20 Stunden pro Woche. Die Aufgaben umfassen das Öffnen und Verteilen von Post, Anträge anlegen, Dokumente ablegen und Akten archivieren. Voraussetzungen sind sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2), sicherer Umgang mit PC und hohe Zuverlässigkeit. Der Stundenlohn beträgt 15,28 Euro.
Das Studierendenwerk Darmstadt sorgt dafür, dass sich Studierende in Darmstadt wohl fühlen. Wir bieten moderne Dienstleistungen mit Hochschulgastronomie, Wohnheimen, Beratungsangeboten, interkulturellen Veranstaltungen und Studienfinanzierung. Rund 260 Mitarbeiter*innen arbeiten täglich für ein sorgenfreieres Studieren.
mit 10 – 20 Wochenstunden
Wir bieten Ihnen eine befristete Beschäftigung für 10 - 20 Stunden pro Woche mit einem tariflichen Stundenlohn von 15,28 Euro, tariflichem Jahresurlaub und einer Jahressonderzahlung.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online und fügen Sie Ihrer Bewerbung Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse bei. Menschen jeglichen Geschlechts haben bei uns die gleichen Chancen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass keine Papierbewerbungen mehr angenommen werden und kein Anspruch auf Rückversand besteht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann übersenden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 12. Oktober 2025 über unser Online-Formular.
Weitere Information zu uns erhalten Sie unter www.studierendenwerkdarmstadt.de oder www.jobs-studentenwerke.de.
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Frau Ursula Lemmertz – 06151 16-29850
Für arbeitsvertragliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Personalabteilung:
Frau Manuela Jakob - 06151 16 29298
Datenschutz: Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Nutzung Ihrer Daten im Bewerbungsprozess einverstanden. Ihre Daten werden nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhoben und in unserem Hause verarbeitet und gespeichert. Die Löschung erfolgt automatisch sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder bei Widerruf.