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Eine Bildungseinrichtung in Sachsen sucht einen stellvertretenden Schulleiter (m/w/d) für die Grundschule Zeithain. Die Position ist unbefristet und erfordert eine Lehrbefähigung sowie Erfahrungen in der schulischen Führung. Ideale Kandidaten bringen organisatorische Fähigkeiten, Kommunikationsstärke und Flexibilität mit. Die Stelle bietet die Möglichkeit zur Verbeamtung, die Voraussetzungen beinhalten eine zweijährige Lehrtätigkeit und einen Fachschulabschluss. Zögern Sie nicht und bewerben Sie sich schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen.
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
Von Vorteil sind:
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV‑L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.