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Eine führende Hochschule in Passau sucht einen Sekretär (m/w/d) für den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Die Position umfasst allgemeine Sekretariatsaufgaben, organisatorische Unterstützung und die Verwaltung von Sach- und Personalmitteln. Bewerber sollten eine kaufmännische Ausbildung sowie sehr gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch mitbringen. Das Arbeitsumfeld ist kollaborativ und abwechslungsreich, das Gehalt richtet sich nach TV-L E 6.
An der Juristischen Fakultät ist am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte (Frau Professorin Dr. Ulrike Müßig) zum 1. oder 15. März 2026 folgende Stelle zu besetzen:
Die Universität Passau steht für exzellente Forschung und innovative Lehre. An der durch Weltoffenheit und Vielfalt geprägten und international ausgerichteten Universität studieren und forschen rund 11.000 junge Menschen aus 100 Nationen. Mit über 1.300 Beschäftigten zählt die Universität Passau zugleich zu den größten Arbeitgebern in Passau und der Region.
Eckpunkte
Beginn: 1. oder 15. März 2026
Umfang: 50 Prozent
Vergütung: TV-L E 6
Befristung: unbefristet
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Diese haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Universität Passau fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen aller Personen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Professorin Dr. Müßig zur Verfügung (E-Mail: ulrike.muessig@uni-passau.de bzw. muessi01@ads.uni-passau.de).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (insbesondere Schul- und Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse) bis zum 21. Januar 2026 über unser Online-Bewerbungsportal. Diese werden wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens löschen.