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Eine Stadtverwaltung in Cottbus sucht eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) zur Unterstützung im Fachbereich Jugendamt. Die Stelle umfasst die eigenverantwortliche Entwicklung und Durchführung sozialpädagogischer Angebote sowie Beratungen. Geboten werden flexible Arbeitszeiten, tarifliche Bezahlung nach S 12 TVöD-SuE und 30 Tage Erholungsurlaub. Eine abgeschlossene Hochschulausbildung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik ist erforderlich. Bewerbungen sind unabhängig von Herkunft, Geschlecht und anderen Faktoren willkommen.
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz ist eine junge Universitäts- und traditionelle Parkstadt mit 100.000 Einwohnern/Einwohnerinnen und hoher Lebensqualität, moderner, digitaler Infrastruktur und einem breiten Bildungs- und Kulturangebot. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz schreibt für den Fachbereich Jugendamt eine Stelle als Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) zur schnellstmöglichen befristeten Besetzung aus. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Welche Arbeitsaufgaben erwarten Sie:
Was bieten wir Ihnen?
Als familienfreundliches Unternehmen bieten wir Ihnen darüber hinaus:
Wen suchen wir?
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Abgeschlossene Hochschulausbildung zur/m Sozialarbeiter/in (m/w/d) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
Wir erwarten von Ihnen:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder Ihrer sexuellen Identität. Die Stelle ist für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen geeignet.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein erweitertes gemäß §30a, 31 BZRG i.V.m. § 72 KJHG Führungszeugnis abgerufen wird.
Für die Besetzung der Stelle ist ein vollständiger Masernimpfschutz gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer möglichen Zuschlagserteilung muss der Nachweis hierüber zwingend vorliegen.
Bei Bewerbungen per Post bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter, ausreichend großer und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z. B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Neben dem Bewerbungsschreiben sollte Ihre Bewerbung mindestens enthalten: