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Eine Bundesbehörde in Bremen sucht eine/n Sachbearbeiter/in für die Aufgabenbereiche Kriegsfolgenregelungen und öffentliche Schutzräume. Diese Position erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium und umfassende Kenntnisse im Zivilrecht. Zu den Aufgaben gehören die Bearbeitung von Gefahrenbeseitigungsansprüchen und die Koordination mit Kommunen. Die Stelle bietet eine unbefristete Anstellung mit flexiblen Arbeitszeiten und einer fairen Work-Life-Balance.
Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen :
Sachbearbeitung in den Aufgabenbereichen Kriegsfolgenregelungen und öffentliche Schutzräume (w / m / d) (Entgeltgruppe 11 TVöD Bund, Kennung : ZEVA1104, Stellen‑ID entfernt)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben nehmen wir in unterschiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögensinteressen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundesministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunalbehörden sowie Unternehmen und Privatpersonen zusammen.
Öffentliche Schutzräume wurden seit Mitte der 1960er Jahre errichtet bzw. wiederhergerichtet, um Zivilpersonen im Katastrophenfall und bei kriegerischen Auseinandersetzungen Schutz zu bieten. Mit Ende des Kalten Krieges und Änderung der Sicherheitslage wurde das Schutzbaukonzept aufgegeben und die Schutzräume wurden bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sukzessive aus der Zivilschutzbindung entlassen. Die Rückabwicklung dieser Schutzräume oblag seit September 2020 der BImA. Seit März 2022 arbeitet die BImA gemeinsam mit dem BMI, BBK und den Ländern an einem Nationalen Schutzraumkonzept, das sowohl die aktuelle Bedrohungslage wie die baulichen Gegebenheiten im Bundesgebiet berücksichtigt.
Der Aufgabenbereich Kriegsfolgenregelungen umfasst die Bearbeitung von Kriegsfolgen. Hierzu gehören z. B. die Abrechnungen von Kostenerstattungen, die die Bundesländer beim Bund für die Beseitigung ehemals reichseigener Munition auf Grundstücken im Eigentum Dritter geltend machen. Ein weiterer Bereich ist die Beseitigung von unmittelbaren Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von während des Zweiten Weltkriegs durch das NS‑Regime errichteten Luftschutz- und Verteidigungsanlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter ausgehen.
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten / Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen – gegebenenfalls mehrtägig – im gesamten Bundesgebiet an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich online bis zum 12. Januar 2026 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID entfernt.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 9. oder 10. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen? Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Mojica unter der Telefonnummer 37787‑278 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Papaspyrou unter der Telefonnummer 37787‑426.
Weitere Informationen finden Sie auch unter.
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter.
Hinweise: Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.