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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht einen Instrumentallehrer für unbefristete Teilzeitstelle. Die Aufgabe umfasst den Unterricht für alle Alters- und Leistungsstufen sowie die Vorbereitung auf Wettbewerbe. Fundierte musikalische und pädagogische Kompetenzen sind erforderlich. Hier erwartet Sie eine flexible Arbeitsgestaltung, Vergütung nach TVöD sowie verschiedene Sozialleistungen. Bewerben Sie sich bis zum 18.01.2026 digital über den Bewerben-Button für diese spannende Möglichkeit.
Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Flexible Arbeitszeitmodelle, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot.
Eine unbefristete Teilzeitstelle (7,00 Jahreswochenstunden) mit TVöD. Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9b (TVöD) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie. Eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster. 6 Wochen Urlaub. Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch u.a. flexible Arbeitszeitmodelle. Betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin. Corporate Benefits – Beschäftigtenangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken. Eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement. Schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen. Aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings.
Die Stelle kann zum 01.04.2026 besetzt werden. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Umfang, in Abhängigkeit der tatsächlichen Schülerzahlen, von bis zu 7,00 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche zzgl. Ferienüberhang. Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button“ bis zum 18.01.2026 unter Angabe der Chiffre-Nr. 3.2-440.0003. Für weitere Informationen steht Frau Birgit Maiworm (02372 551-740) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.