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Ein Ministerium in Schleswig-Holstein sucht einen Mitarbeiter (m/w/d) im Krisenmanagement. Sie werden für die Konzeption der Risikokommunikation und die Entwicklung von Krisenkommunikationskonzepten verantwortlich sein. Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit relevanten Behörden und die Produktion von Inhalten für Kommunikationskanäle. Vorausgesetzt werden ein relevantes Studium, mindestens zwei Jahre Erfahrung im Katastrophenschutz und die Bereitschaft zur Mitwirkung im Krisenstab. Flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer bzw. eines Mitarbeiterin oder Mitarbeiters (m/w/d) im Referat IV 23 „Krisenmanagement“ auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf 7 Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere sechs Fachabteilungen: die Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht (Abteilung 2), die Kommunalabteilung (Abteilung 3), die Polizeiabteilung (Abteilung 4), die Abteilung 5 für Bauen und Wohnen, die Abteilung 6 für Landesplanung sowie die Abteilung 7, die für den Verfassungsschutz zuständig ist. Das Referat IV 23 „Krisenmanagement“ bündelt die Zuständigkeiten für die Digitalisierung der Daten im Bevölkerungsschutz, das Informations- und Kommunikationswesen der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die Arbeitsfähigkeit der in Krisenfällen einzusetzenden Stäbe der Landesregierung sowie die Fachaufsicht über die Stäbe der Unteren Katastrophenschutzbehörden. Zudem zählt die Warnung der Bevölkerung sowie die Risiko- und Krisenkommunikation im Bevölkerungsschutz des Landes Schleswig-Holstein zu den Aufgaben, die im Referat IV 23 wahrgenommen werden.
Sie konzipieren die Risikokommunikation im Bevölkerungsschutz mit Schwerpunkt auf Selbstschutzinhalten im Rahmen der Zivilen Verteidigung.
Dabei wirken Sie in entsprechenden Arbeitsgruppen auf Bundesebene mit und arbeiten eng mit Kolleginnen und Kollegen der für Fachlagen zuständigen Ministerien, der Unteren Katastrophenschutzbehörden sowie der Trägerorganisationen des Bevölkerungsschutzes zusammen und stimmen sich mit diesen ab.
Zudem entwickeln Sie gemeinsam in Zusammenarbeit mit beteiligten Organisationen eine landesweite Konzeption für die Bevölkerungsschutzbildung im Rahmen der Zivilen Verteidigung und setzen diese um.
Darüber hinaus sind Sie zuständig für das Erarbeiten eines Krisenkommunikationskonzepts unter Einbindung aller im Falle einer Krisenlage an deren Bewältigung beteiligten Organisationen und bereiten dessen unverzügliche Umsetzung im Rahmen der Stabsarbeit der Landesregierung über alle verfügbaren Kanäle – das Modulare Warnsystem, Internet, Medienarbeit und Social Media – vor.
Zu Ihren Aufgaben gehört ebenfalls das Erstellen eines Kommunikationskonzepts für die Vermittlung von Bevölkerungsschutzinhalten im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und dessen Umsetzung.
Alle zu erarbeitenden Konzepte entwickeln Sie in enger Abstimmung mit allen Beteiligten kontinuierlich weiter.
Sie konzipieren und produzieren Beiträge für die Veröffentlichung auf gängigen Social Media‑Plattformen und betreiben das damit zusammenhängende Community‑Management.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV‑L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul‑, Ausbildungs‑ und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte unter dem Stichwort IV 232 bis zum 2. Februar 2026 an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, – Personalreferat IV 13 – Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de).
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für personalrechtliche Fragen (insbesondere beamten‑ oder tarifrechtliche Fragen) sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de oder Telefon 0431/988‑33 75) und der Personalreferent Herr Sven Scholze (sven.scholze@im.landsh.de oder Telefon 0431‑988/27 13) gern zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Referatsleitung Dirk Hundertmark (dirk.hundertmark@im.landsh.de oder 0431/988‑3133).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier .
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