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Eine kommunale Behörde in Bremen sucht eine(n) Informationssicherheitsbeauftragte(n) (w/m/d) für das Referat 'IT und Informationssicherheit'. Die Rolle umfasst die Sicherstellung der Informationssicherheit, Entwicklung von Konzepten und Durchführung von Audits. Bewerber sollten ein relevantes Hochschulstudium sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Jahresurlaub und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Das Amt für Straßen und Verkehr Bremen sucht für das Referat "IT und Informationssicherheit" zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine : n Informationssicherheitsbeauftragte : n (w / m / d) Bewertung : Entgeltgruppe E 12 TV-L bzw. Bes.-Gr. A 12.
"Sie suchen einen innenstadtnahen Arbeitsplatz, einen krisensicheren Job und es ist Ihnen wichtig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen?" "Sie begeistern sich für Tätigkeiten mit Gestaltungsspielraum und Mitspracherecht?" "Dann sind Sie hier genau richtig – bewerben Sie sich jetzt beim Amt für Straßen und Verkehr."
Menschen mit Behinderungen haben bei wesentlicher gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt. Frauen sind bei gleicher Qualifikation vorrangig zu berücksichtigen, sofern keine überwiegenden Gründe vorliegen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung bevorzugt per E‑Mail unter Angabe der Kennziffer 2026 / ISB bis zum 20.01.2026 an bewerbungen@asv.bremen.de oder postalisch an das Amt für Straßen und Verkehr, Personalstelle – Herdentorsteinweg 49 / 50, 28195 Bremen.
Bei Fragen: Frau Gödje unter der Tel. Nr. 0421 / 361‑15182, Herr Arfmann Tel. Nr. 0421 / 361‑59485 oder per E‑Mail unter sarah.goedje@asv.bremen.de.
Bewerbungshinweise: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF‑Dokument zusammengefasst zu. Hierzu gehören Anschreiben, Lebenslauf und entsprechende Nachweise der Qualifikationen und Tätigkeiten, sowie ein aktuelles Zeugnis oder eine aktuelle Bewertung (nicht älter als ein Jahr). Kein Bewerbungsfoto ist erforderlich. Die Unterlagen werden bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 AGG aufbewahrt und anschließend vernichtet.