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Ein Träger sozialer Dienste in Bielefeld sucht ab Februar 2026 Heilerziehungsfachkräfte, Erzieher oder Sozialpädagogen für die Kita "Wunderland". Die Rolle umfasst die engagierte Betreuung und Bildungsförderung von Kindern in einer teamorientierten Umgebung. Bewerber sollten eine einschlägige Ausbildung haben und über Teamfähigkeit sowie interkulturelles Verständnis verfügen. Die Position ist unbefristet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine familienfreundliche Unternehmenskultur.
Die Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld e.V. (GfS) ist für Menschen in Bielefeld und dem regionalen Umland täglich mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Einsatz. Bei der Bewältigung ihres Alltags und in Krisensituationen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene von uns begleitet. Hierbei können sie sich auf unsere vielfältigen Angebote sozialer Dienstleistungen der Eingliederungs-, Familien- und Jugendhilfe, der Assistenz, der Kinderbetreuung sowie weiterer Beratungs- und Betreuungsangebote verlassen. Die GfS ist unabhängig, überparteilich und konfessionslos.
Wir suchen eine(n)
Ab dem 01.02.2026 suchen wir für das Kinderhaus „Wunderland“ in Bielefeld Brackwede pädagogische Fach- oder Integrationskräfte (30–39 Wochenstunden). Die Kita hat aktuell drei Gruppen mit 48 Plätzen für Kinder von 1 Jahr bis Schuleintritt; ab Februar 2026 kommen zwei weitere Gruppen hinzu. Wir bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und benötigen bis 01.08.2026 zusätzliche Mitarbeitende. Bitte geben Sie Ihren gewünschten Stundenumfang in Ihrer Bewerbung an.
Die Stelle ist unbefristet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kitaleitung Frau Renata Sajda unter der Telefonnummer 0521 52001-630 wenden.
Die Arbeitsplätze in der GfS sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, insbesondere der Anforderungen des Arbeitsplatzes, entsprochen werden kann. Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.