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Ein führendes Universitätsklinikum in Hamburg sucht eine:n Koordinator:in für die Aufbereitung von Reinigungstextilien. In dieser Teilzeitstelle überwachen Sie reinigungstechnische Abläufe und leiten das Wäschereiteam. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und ein Führerschein Klasse B. Das Arbeitsumfeld bietet vielfältige Vorteile wie zusätzliche Urlaubsgelder und familienfreundliche Angebote.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Fachkraft Textilreinigung (all genders) – Wäscheservice Krankenhaus
In unserem Klinikum legen wir viel Wert darauf, unseren Patient:innen nicht nur hervorragende medizinische Leistungen anzubieten, sondern auch ein sauberes und hygienisches Umfeld mitsamt komfortablen Textilien zu schaffen. Als Reinigungsunternehmen und textiler Vollausstatter mit mehrjähriger Erfahrung finden wir für jedes Reinigungsproblem und textilen Versorgungsanspruch die passende Lösung.
Zur kontinuierlichen Steigerung unserer Servicequalität und Optimierung unserer Dienstleistungen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Verstärkung als Koordinator:in „Aufbereitung Reinigungstextilien“ für die KSE-Wäscherei.
Ihre wesentlichen Verantwortlichkeiten:
Diese Position ist in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 35h, in einer Arbeitswoche von Montag bis Sonntag zu besetzen.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.