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Eine städtische Behörde in Essen sucht eine*n Bauingenieur*in oder Architekt*in für die Bauaufsicht. Sie werden Teil eines Teams, das für die Prüfung von Bauanträgen und die Überwachung von Bauprojekten verantwortlich ist. Erwartet werden ein abgeschlossenes Studium im Bauwesen oder der Architektur, sowie gute Kenntnisse im Baurecht. Flexible Arbeitszeiten und 30 Tage Urlaub werden geboten.
Bauingenieurwesen, Hochbau
Zur Online-Ausschreibung
https://bewerbermanagement.net/jobposting/593983d331c04d5077a7f396fa92ed97acc0a5440?ref=homepage
Frau Stefens, T: 0201/88-61 500 (zum Aufgabeninhalt)
Herr Kaspar, T: 0201/88-10 254 (zur Bewerbung)
Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung- eine*n Bauingenieur*in oder Architekt*in für die Bauaufsicht.
Zur Stelle:
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in der Lindenallee 10, 45127 Essen, Deutschlandhaus.
Sie verstärken das Team der Bauaufsicht bei diesen Aufgaben:
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefens, Telefon: 0201/88-61 500, Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung-.
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Herrn Kaspar, Telefon: 0201/88-10 254, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.11.2025 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.