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Ausbildungsangebot Juristischer Vorbereitungsdienst

Landesanstalt für Medien NRW

Düsseldorf

Vor Ort

EUR 100.000 - 125.000

Vollzeit

Vor 2 Tagen
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Zusammenfassung

Eine öffentliche Institution in Nordrhein-Westfalen bietet einen Ausbildungsplatz im juristischen Vorbereitungsdienst an. Die Rolle umfasst Tätigkeiten im Medien- und Verwaltungsrecht, darunter die Bearbeitung von Rundfunkzulassungen und die Beurteilung medienrechtlicher Fragen. Ideal für Jurastudenten, die praktische Erfahrung sammeln möchten. Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Kessler.

Qualifikationen

  • Erforderlich ist die Immatrikulation im Jurastudium oder der Abschluss eines Jurastudiums.
  • Interesse an verwaltungsrechtlichen und medienrechtlichen Fragestellungen.

Aufgaben

  • Bearbeitung von Rundfunkzulassungen und deren Prüfung.
  • Beurteilung von medienkonzentrationsrechtlichen Fragen.
  • Beratung in Fragen des Jugendmedienrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Jobbeschreibung
Ausbildungsangebot Juristischer Vorbereitungsdienst

Join to apply for the Ausbildungsangebot Juristischer Vorbereitungsdienst role at Landesanstalt für Medien NRW

Wir bieten in der Abteilung Recht & Aufsicht Ausbildungsplätze im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes gemäß

  • 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 5 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW). Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können hier im Rahmen der Verwaltungsstation i.S.d. gem.
  • 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JAG NRW oder der Wahlstation i.S.d.
  • 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 i.V.m.
  • 36 JAG NRW für jeweils drei Monate einen Einblick in verwaltungsrechtliche sowie insbesondere in rundfunk- und medienrechtliche Zusammenhänge erhalten.

Hierbei können Sie bspw. mit Aufgaben aus folgenden Gebieten befasst werden:

  • Rundfunkzulassungen und Prüfung der Zulassungserforderlichkeit,
  • Beurteilung medienkonzentrationsrechtlicher Fragen,
  • Fragen des Jugendmedienrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts und des Werberechts,
  • Beurteilung von Fragen der Plattformregulierung,
  • Erlass von Satzungen, Ergreifen von Aufsichtsmaßnahmen,
  • Beratung der am privaten Rundfunk Beteiligten,
  • Fragestellungen im Bereich anderer Rechtsgebiete, z. B. im Bereich des Zivilrechts.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sabrina Kessler (sabrina.kessler@medienanstalt-nrw.de) zur Verfügung.

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