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Ein innovativer Kommunalverband sucht eine Abteilungsleitung, die sich für die Belange des öffentlichen Dienstrechts engagiert. In dieser verantwortungsvollen Position leiten Sie ein Team von 13 Fachleuten und sind zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Arbeits- und Tarifrechts sowie die Erstellung von personalrechtlichen Konzepten. Der Verband setzt sich aktiv für Inklusion und die Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität ein. Wenn Sie eine Leidenschaft für rechtliche Fragestellungen und die Entwicklung von Konzepten haben, ist dies die perfekte Gelegenheit für Sie, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen.
Sie haben Interesse an einem Job mit Sinn und fühlen sich in einer modernen und bürger*innenorientierten Verwaltung wohl?
Wir suchen eine Abteilungsleitung für eine 13-köpfige Abteilung im Bereich Öffentliches Dienstrecht, Personalvertretungsrecht, Rentenberatung, Altersteilzeit und Zeitwertkonten.
Die Abteilung ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Arbeits- und Tarifrechts, des Beamtenrechts, des Personalvertretungsrechts, des Schwerbehindertenrechts, des Nebentätigkeitsrechts und des Reisekostenrechts im Gesamtbereich des LVR.
Außerdem werden folgende Einzelfallangelegenheiten bearbeitet: Verbeamtungen, Nebentätigkeiten, Beamtenversorgung und Zeitwertkonten.
Schließlich gehört auch die Erstellung personalrechtlicher Konzepte im Bereich der Arbeitgeberattraktivität zu den Aufgaben der Abteilung.
Befähigung zum Richteramt
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.