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Eine kulturelle Einrichtung in Cottbus sucht eine*n Veranstaltungstechniker*in für die Bühnentechnik ab 1. Februar 2026. Die Rolle umfasst die Durchführung technischer Arbeiten, die Anfertigung von Bühnenbildern und die Mitwirkung an Transporten. Bewerber sollten eine Ausbildung in Veranstaltungstechnik und die Bereitschaft für theaterspezifische Arbeitszeiten mitbringen. Das Unternehmen bietet eine Vollzeitstelle mit umfangreichen Zusatzleistungen, 35 Tage Urlaub und Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) (BKC-F) ist Trägerin des Staatstheaters Cottbus und des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst. Die BKC-F beschäftigt zurzeit 380 Mitarbeiter*innen und 9 Auszubildende.
Das Staatstheater Cottbus sucht für die Abteilung Bühnentechnik zum 1. Februar 2026 eine*n
Veranstaltungstechniker*in mit dem Schwerpunkt Bühnentechnik
Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Ihr künftiges Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Idealerweise bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:
Unser Angebot an Sie:
Die Stelle ist in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen wird zudem eine Theaterbetriebszulage auf Grundlage des Tarifvertrages zur Theaterbetriebszulage gezahlt.
Wenn Sie diese Ausschreibung anspricht und Sie zur Übernahme großer beruflicher Verantwortung bereit sind, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 28.01.2026 an die
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Personalabteilung
Lausitzer Straße 33
03046 Cottbus
oder per Email an: personal@bkc-f.de (zusammengefasst als ein PDF-Dokument, max. 20 MB)
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen Herr Schindler, Tel.: 0355/7824268. Allgemeine Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren erhalten Sie von Frau Holick, Tel.: 0355/7824105.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen in Papierform nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheiden wird abgesehen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Kulturstiftung im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Die BKC-F fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
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