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Eine Bundesbehörde in Düsseldorf sucht eine Teamassistenz im Bereich Geheimschutz und Sabotageschutz. Zu den Aufgaben gehören das Erstellen von Schreiben, Unterstützung bei Sicherheitsüberprüfungen und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aktenführung. Anfordernd sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und Kenntnisse im Registraturwesen. Flexible Arbeitszeiten und 30 Tage Urlaub sind Teil des Angebots.
Über uns
Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Innenrevision und Governance am Arbeitsort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine :
Teamassistenz Registratur im Geheimschutz / Sabotageschutz (w / m / d) (Entgeltgruppe 6 TVöD Bund, Kennung : VOIG003004, Stellen‑ID (Inhalt entfernt))
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Jetzt bewerben! © Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Stab Innenrevision & Governance werden unsere Arbeitsprozesse überprüft und Vorschläge zu deren Optimierung erarbeitet. Daneben bieten die Themen Compliance und Geheimschutz ein ebenso spannendes Arbeitsfeld.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte? Als Teamassistenz in der Registratur tragen Sie zur Mitarbeit im Geheim- und Sabotageschutz bei, u. a. :
Wir arbeiten grundsätzlich mobil und flexibel. Aufgrund der besonderen Anforderungen im Geheimschutz ist allerdings mobiles Arbeiten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht möglich. Dennoch legen wir großen Wert darauf, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten bestmöglich zu vereinbaren.
Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten / Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich online bis zum 15. Dezember 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID (Inhalt entfernt).
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 3. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen? Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Mojica gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Egold.
Weitere Informationen finden Sie auch unter (Inhalt entfernt).
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter (Inhalt entfernt).
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.