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Eine Bildungseinrichtung im Freistaat Sachsen sucht einen stellvertretenden Schulleiter (m/w/d) für die Grundschule in Zeithain. In dieser Rolle sind kreative Problemlösungen, Organisation und die Entwicklung von Lehrkonzepten gefordert. Bewerber sollten über umfangreiche pädagogische Erfahrungen und eine Lehrbefähigung in Deutsch und Mathematik verfügen. Fortbildung und Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung werden geboten.
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.