
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine öffentliche Bildungseinrichtung in Sachsen sucht einen Schulleiter (m/w/d) für die Förderzentrum Dinglingerschule in Dresden. Die Position bietet die Möglichkeit zur kreativen Schulorganisation und erfordert die Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik sowie Führungserfahrung. Die Bewerber sollten über organisatorisches Talent und Verhandlungsgeschick verfügen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Beamtenübernahme möglich. Bewerbungen sind bis zur Frist an die Landesbehörde zu richten.
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Förderschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
Von Vorteil sind:
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen als stellvertretender Schulleiter oder als Referent in der Schulaufsicht bzw. im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV‑L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.