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Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Referent*in für Partnerschaften und Netzwerke mit Schwerpunkt Afrika. Die Stelle ist befristet auf zwei Jahre und in Teilzeit (50 %) zu besetzen.
Sie arbeiten im Dezernat Internationales, Abteilung Partnerschaften und internationale Forschende, und unterstützen Kooperationen mit Partnerinstitutionen im Globalen Süden, insbesondere Afrika.
Veröffentlicht am: 07.10.2026
DieRheinische Friedrich-Wilhelms-UniversitätBonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.
Das Dezernat Internationales, Abteilung Partnerschaften und internationale Forschende, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet auf zwei Jahre und in Teilzeit (50 %) eine*n
Referent*in für Partnerschaften und Netzwerke –
Schwerpunkt Afrika
Die Abteilung 6.1 unterstützt den Aufbau und die Entwicklung von Kooperationen und Netzwerken mit internationalen Partnerinstitutionen und bietet Services für internationale Wissenschaftler*innen in Bonn an. Im Rahmen der Internationalisierungsstrategie soll unter anderem die Zusammenarbeit mit Partnern in Afrika intensiviert werden. Hierzu trägt die Mitgliedschaft der Universität Bonn in der Ghana-NRW University Alliance bei.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.