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Eine Kulturorganisation in Sachsen sucht eine engagierte Person als Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher. Die verantwortungsvolle Rolle umfasst die Leitung des Kulturraums sowie die Finanzverantwortung. Bewerber sollten ein relevantes Studium abgeschlossen und Erfahrung im öffentlichen Rechnungswesen haben. Diese Position ist unbefristet, in Vollzeit, mit vielfältigen Aufgaben und attraktiven Rahmenbedingungen.
Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und zuverlässige Person (m/w/d) als Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum im Kultursekretariat Flöha. Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit 39 h/Woche. Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse möglich.
Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ist einer von fünf ländlichen Kulturräumen im Freistaat Sachsen. Bei den Kulturräumen handelt es sich um kommunale Pflichtzweckverbände auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG). Der Erzgebirgskreis und der Landkreis Mittelsachsen sind die gesetzlichen Mitglieder des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen. Die Aufgabe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ist die Erhaltung und Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Der Kulturraum unterstützt dabei die Kunst- und Kulturschaffenden in mehreren Sparten durch 200 Zuwendungsverfahren im Jahr. Die Geschäftsstelle des Kulturraumes ist das Kultursekretariat und befindet sich in der Großen Kreisstadt Flöha (Mittelsachsen). In der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz befindet sich die Außenstelle des Kultursekretariats.
Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis zum Berufsabschluss, Zusatzqualifikationen, Fort- und Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen) bis zum 31.12.2025 ausschließlich per E-Mail (als zusammengefasste einzelne PDF-Datei) an: Nicole.Frost@kreis-erz.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro Landrat, Frau Büroleiterin Reichel, unter Telefon 03733 831-1003.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der oben genannten Frist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Person ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Kosten dafür zu tragen. Es ist nicht notwendig, den Bewerbungsunterlagen bereits ein Führungszeugnis beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab. Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.