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Eine deutsche Justizbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht zum 01.01.2026 einen Justizhelfer (m/w/d) für eine befristete Stelle in Vollzeit. Sie werden in erster Linie als Scanoperator/in für die elektronische Akte tätig sein und müssen über gründliche PC-Kenntnisse sowie körperliche Fitness verfügen. Die Bewerbungsfrist endet am 26.11.2025 und richtet sich vorrangig an Bewerber/innen mit Berufserfahrung. Diese Position bietet die Möglichkeit einer Entfristung bei entsprechendem Bedarf.
Bewerbungsfrist: 26.11.2025
Bewerbungsfrist abgelaufen
Laufbahn: Laufbahngruppe 1.1 / Einfacher Dienst
Besoldung/Entgelt: TV-L E 4
Befristet
Arbeitszeit: Vollzeit (39 Std. 50 Min./Woche, Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch)
Tätigkeitsfeld:
Offene Stellen: 1
Bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ist zum 01.01.2026 eine befristete Stelle als Justizhelfer(in) (m/w/d) (Entgeltgruppe 4 TV-L) in Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst bis zum 31.12.2026 befristet geschlossen. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie in Abhängigkeit von Leistung, Befähigung und Eignung ist eine weitere Befristung sowie ggf. eine Entfristung und dauerhafte Übernahme in den Justizdienst möglich. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerber/innen mit Berufserfahrung. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist zu berücksichtigen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV‑L. Nähere Informationen finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/.
Der Einsatz erfolgt in erster Linie als Scanoperator/in im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte (e²A) in Strafsachen sowie im Übrigen nach der am 01.04.2015 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. JM vom 22.11.2023; Az. 2370 – Z. 18).
Im Hinblick auf die Scantätigkeit in der e²A sind gründliche und vielseitige PC‑Kenntnisse erforderlich, sowie die Bereitschaft, sich in neue IT‑Fachanwendungen einarbeiten zu lassen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an einer (Fach)Schulung erforderlich.
Sicherheit und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness und Belastbarkeit. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zu dem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet. Die Bewerberin / der Bewerber muss über den Führerschein der Klasse B verfügen.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Zudem ist eine abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf) wünschenswert.
Sofern vorhanden, sollte die notwendige körperliche Fitness nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich bis spätestens zum 26. November 2025 mit:
Leitender Oberstaatsanwalt in Paderborn
Am Bischofsteich 36
33102 Paderborn
Für weitere Informationen steht als Ansprechpartner Herr Justizrat Johnen (05251/126-579) zur Verfügung.