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Eine öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n für eine unbefristete Vollzeitstelle. Verantwortlichkeiten umfassen die Beratung bei personellen Maßnahmen, die Vorbereitung von Gleichstellungsplänen sowie die Durchführung von Projekten. Ein relevantes Studium und fundierte Kenntnisse in Gleichstellungspolitik werden vorausgesetzt. Vorteile sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Kreisstadt Mettmann (ca. 40.000 Einwohner_innen) ist eine dynamische und wachsende Stadt im Herzen des Neandertals, in unmittelbarer Nähe zur Metropolregion Rheinland und zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Als dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung mit über 700 Mitarbeitenden setzen wir auf Innovation, Bürgernähe und eine wertschätzende Arbeitskultur. Wir bieten vielseitige Aufgaben, ein kollegiales Miteinander und gute Entwicklungsperspektiven – für alle, die Mettmann aktiv mitgestalten möchten.
Seit dem 1. Februar 1996 gibt es in Mettmann eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Aufgabe ist es, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Grundgesetz und Gemeindeordnung NRW umzusetzen, Benachteiligungen abzubauen und Familie, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW verankert diese Ziele und der Gleichstellungsplan dient dabei als zentrales Steuerungsinstrument zur Umsetzung.
Wir suchen eine
Die Stelle ist in Entgeltgruppe 11 TVöD (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW (Besoldungstabelle) ausgewiesen und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Darüber hinaus
Grundsätzlich können die Aufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann, orientiert an den dienstlichen Erfordernissen, vereinbart werden.
Die Stadtverwaltung verfolgt proaktiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Auswahlentscheidungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie der Regelungen des Gleichstellungsplans der Kreisstadt Mettmann. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht.
Bewerbungen von ehrenamtlich Engagierten, zum Beispiel von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann, werden begrüßt. Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr können bei Interesse direkt in die Tagesbereitschaft aufgenommen werden.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der Amtsleiter für Zentrale Dienste, Personal und Organisation, Herr Suchan, unter der Telefonnummer 02104/980-150 gerne zur Verfügung.
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 04.01.2026 über unser Online-Bewerbungsportal.
Bei technischen Rückfragen zur Online-Bewerbung, Fragen zum Auswahlverfahren sowie Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen (Anforderungen) wenden Sie sich unter Angabe der Kennung „1.1.2/Gleichstellung-2025/128“ gerne an das Personalmanagement, Frau Pfeffer, unter der Telefonnummer 02104/980-176.