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Eine Sozialbehörde in Deutschland sucht Fallmanagerinnen und Fallmanager im Bereich der Eingliederungshilfe für Erwachsene. In dieser Rolle unterstützen Sie Menschen mit (drohenden) wesentlichen Behinderungen und helfen ihnen, an sozialen Teilhabeleistungen teilzuhaben. Ihre Aufgaben umfassen die Eröffnung des Zugangs zur Eingliederungshilfe, die Analyse von Teilhabebedarfen und die Beratung von Betroffenen. Es wird ein Bachelor oder vergleichbarer Abschluss sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gefordert. Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten sind Teil des Angebots.
Fallmanagerinnen / Fallmanager (m / w / d) im Bereich der Eingliederungshilfe für Erwachsene
Standort : Köln
Einsatzstelle : LVR-Dezernat 7 : Soziales
Vergütung : A11 LBesO NRW / E10 TVöD
Arbeitszeit : Voll- / oder Teilzeit
unbefristet
Besetzungsstart : nächstmöglich
Der LVR ist unter anderem für Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene mit (drohenden) wesentlichen Behinderungen zuständig.
In den Fachbereichen 72 (Eingliederungshilfe I) und 73 (Eingliederungshilfe II) werden Anträge auf Leistungen der sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen des SGB IX bearbeitet.
Nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren werden Sie Teil eines Teams aus mehreren Fallmanagerinnen sein, welches für leistungsberechtigte Menschen mit Wohnsitz in einer bestimmten Region verantwortlich ist. Sie unterstützen damit die Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
innen übernehmen Sie insbesondere diese Aufgaben :
Den überwiegenden Teil Ihrer Aufgaben erledigen Sie am Dienstort Köln in unseren Verwaltungsgebäuden (Dr.-Simons-Straße 2, 50679 Köln). Im Rahmen von Dienstreisen sind Sie aber auch regelmäßig in der Ihnen zugewiesenen Region unterwegs.
Dafür stehen neben dem ÖPNV auch Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen gerne an Frau Klaperski (Teamleitung im Fachbereich 72; Tel. 0221 809 6827) oder an Herrn Faust (Teamleitung im Fachbereich 73; Tel. 0221 809 6031).
Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie dazu beitragen, inklusive Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rheinland zu schaffen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wir sind die treibende Kraft im Rheinland für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Wir fördern und gestalten ein Miteinander, das auf Gleichberechtigung, Toleranz und Humanität baut. Durch eine Tätigkeit beim LVR zeigen Sie Ihren Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft.
Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen, heißt für uns : jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen und anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen.
Als Arbeitgeber sehen wir uns als Wegebereiter, Unterstützer und Möglichmacher für unsere Mitarbeitenden. Ihre individuelle Entwicklungsmöglichkeit und die Entfaltung Ihres Potenzials liegt uns dabei besonders am Herzen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.
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Wir haben Ihr Interesse geweckt?
steht Ihnen als Recruiterin bei Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung.
0221 / 809-2771
steht Ihnen als Teamleiter der Region Bonn Eingliederungshilfe II bei Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung.
0221 / 809-6031
Falls Sie Ihren Ausbildungs- / Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte einen Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung / Anerkennung der für Ihren Berufsabschluss zuständigen Stelle bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.