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Eine Stadtverwaltung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Erste/n Beigeordnete/n (m/w/d) für die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters. Die Position beinhaltet die Leitung mehrerer Ämter und erfordert Erfahrung in der Personalführung sowie umfassende Fachkenntnisse. Der/die Bewerber/in muss die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Die Besoldung erfolgt nach A 15. Ein Wohnort in der Nähe ist wünschenswert.
Bei der Stadt Prenzlau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle „Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter“ (m/w/d) zu besetzen. Die Stelle der/des „Ersten Beigeordneten“ ist ab dem 03.01.2026 vakant, da der bisherige Erste Beigeordnete mit demselben Datum das Bürgermeisteramt antritt.
Die Stadt Prenzlau liegt im Nordosten des Landes Brandenburg. Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Uckermark. In der Stadt Prenzlau und ihren Ortsteilen leben ca. 19.250 Einwohner.
Die Erste Beigeordnete bzw. der Erste Beigeordnete ist die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Es ist beabsichtigt, dass dem Geschäftsbereich der Ersten Beigeordneten oder des Ersten Beigeordneten das Hoch- und Tiefbauamt mit den städtischen Friedhöfen, das Ordnungsamt (inkl. Feuerwehr), der Stadtforst als auch die Sachgebiete Stadt- und Ortsteilentwicklung sowie Gebäudemanagement und Liegenschaften, zugeordnet sind. Eine Erweiterung oder Änderung der Geschäftsbereiche behält sich der Bürgermeister ausdrücklich vor.
Die Erste Beigeordnete bzw. der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau gewählt. Die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit erfolgt für die Dauer von acht Jahren.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und hinreichende Erfahrungen für das Amt nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 in Verbindung mit § 6 Beamten-Statusgesetz und der §§ 122, 123 Beamtengesetz für das Land Brandenburg vorliegen müssen.
Gesucht wird eine qualifizierte, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige, durchsetzungsfähige, zielstrebige und für neue Entwicklungen aufgeschlossene Führungspersönlichkeit, die sich kooperativ in das Leitungsteam der Verwaltung einbringt. Ebenso ist eine loyale, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den politischen Gremien und innerhalb der Verwaltung von herausgehobener Bedeutung.
Die Bewerberin oder der Bewerber sollten über langjährige Erfahrungen in der Personalführung als auch umfangreiche Fachkenntnisse zu den Schwerpunktaufgaben des Geschäftsbereichs verfügen.
Weitreichende Ansprüche an eine dienstleistungsorientierte, moderne Verwaltung, die mit einer konsequenten Fortentwicklung der Digitalisierung einhergehen, sollten ebenso mitgebracht werden, wie ein zu erwartendes respektvolles Auftreten.
Wünschenswert ist ein Wohnort in angemessener Entfernung zum Dienstort bzw. die Bereitschaft, bei Wahl der Ersten Beigeordneten bzw. des Ersten Beigeordneten einen solchen zu beziehen, sodass die Dienstgeschäfte ordnungsgemäß wahrgenommen werden können.
Die Besoldung erfolgt nach der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV). Danach ist die Stelle in die A 15 eingestuft.
Bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, wie u. a.:
bis zum 01.02.2026 bei der Stadt Prenzlau Kennwort: Beigeordnete/Beigeordneter Am Steintor 4 17291 Prenzlau. Geben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail (eine Datei, im PDF-Format, max. 20 MB) an personalwesen@prenzlau.de. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) bevorzugt berücksichtigt. Es wird um Verständnis gebeten, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Sollten Sie im Ergebnis des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden und Ihre ggf. postalisch zugesandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten wollen, wird gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizulegen.