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Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht zur Verstärkung der Abteilung Technik eine Büroangestellte bzw. einen Büroangestellten in Vollzeit (100%), unbefristet.
Sie arbeiten selbstständig an der Organisation, Postein- und Korrespondenz, Dokumentenverwaltung, sowie Planung von Terminen und Besprechungen, und arbeiten eng mit Gewerken und internen Stakeholdern zusammen. Es wird Wert auf Zuverlässigkeit, strukturierte Arbeitsweise, gute Deutschkenntnisse und die Bereitschaft zur
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.
Die Abteilung Technik sucht für das Geschäftszimmer der Abteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit (100%) eine*n Büroangestellte*n für die Abteilung Technik (100).
Wir sorgen für den Betrieb und die Instandhaltung aller TGA-Anlagen und Elektroanlagen in ca. 350 Universitätsgebäuden. Einen wesentlichen Beitrag dazu liefern Sie im Geschäftszimmer der Abteilung. Sie arbeiten mit allen Gewerken, den internen Stakeholdern sowie dem Liegenschaftseigentümer zusammen und sorgen für den reibungslosen Betrieb der Liegenschaften.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken.
Wir begrüßen alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.