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Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht eine*n Abteilungsleiter*in IT-Anwendungen im Dezernat 2. Sie leiten das Team, gestalten die Digitalisierungsstrategie mit und verantworten Projekte rund um SAP S4/HANA, Campusmanagement HISinOne und Dokumentenmanagement.
Sie steuern Ressourcen, arbeiten an Zukunftstechnologien und sichern Servicequalität durch externes Vendor-Management. Die Stelle ist unbefristet, Vollzeit in Bonn.
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands.
Das Dezernat 2 - Datenverarbeitung - der Universitätsverwaltung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine*n
Abteilungsleiter*in IT-Anwendungen
Das Dezernat 2 ist der zentrale IT-Dienstleister der Universitätsverwaltung der Universität Bonn. Wir betrieben und betreuen die IT-Infrastruktur und alle IT-Systeme der Universitätsverwaltung, sowie zentrale Systeme, die universitätsweit genutzt werden (z. b. ERP, Campusmanagement, Dokumentenmanagement). Zu unseren Aufgaben gehört auch die Unterstützung und Mitarbeit bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Universität Bonn, deren Ziel die langfristige und nachhaltige Digitalisierung aller Geschäftsprozesse ist.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.