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Ein führendes neurologisches Fachkrankenhaus in Baden-Württemberg sucht einen Assistenzarzt/-ärztin für Neurologie (m/w/d) zur Unterstützung in der Rehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Stelle bietet eine attraktive Vergütung, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten. Das Team legt großen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein unterstützendes Arbeitsumfeld. Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil eines engagierten Teams!
Im Hegau-Jugendwerk bieten wir Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einer neurologischen Erkrankung, einem Unfall oder einer frühkindlichen Hirnschädigung eine umfassende Rehabilitation an. Das diagnostische und therapeutische Angebot unseres Hauses ermöglicht die nahtlose, kontinuierliche neurologische Rehabilitationsbehandlung der Kinder und Jugendlichen von der Frührehabilitation bis zur schulischen und beruflichen Wiedereingliederung.
Starten Sie stark mit uns in die Zukunft als
für den Bereich der Jugendlichen (ab 16 Jahre) und jungen Erwachsenen
in Voll- oder Teilzeit
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Hegau-Jugendwerk GmbH verfügt insgesamt über 203 Betten. Das neurologische Fachkrankenhaus nach § 39 SGB V hat 38 Krankenhausbetten, hiervon 38 Betten in der Phase B (Frührehabilitation). Das Rehabilitationszentrum nach § 40 SGB V verfügt über 165 Betten. Apparative diagnostische Möglichkeiten vor Ort umfassen: Mobiles Röntgen, Endoskopie (Bronchoskopie mit Trachealkanülenmanagement, FEES), Sonografie, EKG und Elektrophysiologie (EEG/EP/EMG/ENG). Weiterführende Diagnostik erfolgt in enger Kooperation mit den zum Gesundheitsverbund des Landkreis Konstanz gehörenden Akutkliniken.
Unser Team freut sich auf Sie!
Gerne steht Ihnen für Rückfragen Frau Dr. Christine Schweikle, Leitende Ärztin Neurologie unter Tel. 07734 939-341 zur Verfügung.
Bewerben Sie sich jetzt!
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Häusern aufgrund des Masernschutzgesetzes für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausreichende Immunität gegen Masern vor der Einstellung nachzuweisen ist.