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Eine öffentliche Einrichtung sucht eine Abteilungsleitung New Work in Bonn für strategische Entwicklungen moderner Arbeitswelten. Die Position erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung in Architektur sowie Projektmanagement. Verantwortung für die Leitung eines Teams und die Sicherstellung des Projekterfolges stehen im Fokus. Diese Vollzeitstelle bietet ein attraktives Gehalt sowie zahlreiche Vorteile einer großen öffentlichen Arbeitgeberin, wie mobiles Arbeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Position: Abteilungsleitung New Work – Architektin/Architekt bzw. Bauingenieurin/Bauingenieur (w/m/d)
Arbeitsort: Bonn
Arbeitgeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Befristung: unbefristet
Stellen-ID: 1390619
Vergütung: außertarifliche Vergütung (Monatsbrutto rund 8.600 EUR)
Der Geschäftsbereich Facility Management in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant, baut und betreibt ein umfangreiches Immobilienportfolio für eine Vielzahl an Bundeseinrichtungen – den Bundesministerien in Berlin und Bonn, den Bundesgerichten, Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kund*innen gestalten wir den Weg zu einer klimaneutralen, flächenoptimalen und modernen Immobiliennutzung.
Sie wollen aktiv die Arbeitswelt von morgen im öffentlichen Dienst gestalten? Sie brennen dafür die Gebäude der BImA optimal für ihre Kund*innen zu gestalten, dafür ein aktives Arbeitsplatzmanagement zu entwickeln und die Arbeitswelten der Bundesimmobilien zu modernisieren? Sie wollen in dem Immobilienunternehmen des Bundes mit über 7.000 Beschäftigten arbeiten?
Dann starten Sie bei uns am Standort Bonn als Abteilungsleitung „New Work“ – Architektin/Architekt bzw. Bauingenieurin/Bauingenieur (w/m/d).
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Dann bewerben Sie sich online bis zum 08.02.2026 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellenangebot‑ID 1390619. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 10. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne! Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen Herr Zensen unter der Telefonnummer 0228/37787-273 oder Frau Siebecke unter der Telefonnummer 0228/37787-757 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Bourscheidt unter der Telefonnummer 0228/37787-910.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Da es sich bei der ausgeschriebenen Funktion um eine Führungsposition handelt, erwarten wir, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Schulung zum Thema „Führung in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ teilnimmt.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich. Der Dienstposten ist für Beamtinnen und Beamte, denen die Laufbahn nach § 27 BLV erweitert wurde, nicht geeignet. Dementsprechend sind diese nicht zugelassen.