
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Ein führendes Unternehmen im Pflegebereich sucht eine stellvertretende Wohnbereichsleitung, die Verantwortung übernimmt und aktiv das Leben älterer Menschen gestaltet. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung des Pflegekonzepts und die enge Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal. Ein Abschluss in Altenpflege sowie eine Zusatzqualifikation zur Wohnbereichsleitung sind erforderlich. Wir bieten attraktive Weiterbildungsangebote und ein transparentes Vergütungsmodell.
Gestalte mit uns die Zukunft! Hast Du Lust, etwas zu bewegen? Das Leben von unzähligen Menschen positiv zu beeinflussen? Bei Korian arbeitest Du Seite an Seite mit Deinen Kolleg:innen für pflegebedürftige Menschen. Als stellvertretende Wohnbereichsleitung übernimmst Du Verantwortung – und tust Gutes.
„Jeden in Zeiten der Verletzlichkeit in seiner Einzigartigkeit achten.“ Das ist die zentrale Aufgabe, der die rund 22.500 Mitarbeiter:innen der Korian Deutschland GmbH täglich nachgehen. Verbunden durch gemeinsame Werte – Vertrauen, Initiative und Verantwortung – stehen wir fest an der Seite unserer Pflegebedürftigen und gehen auf ihre individuellen Bedürfnisse ein. Wir fördern Innovationen, um Menschen präventive Lösungen sowie kontinuierliche Unterstützung zu bieten. Die Korian Deutschland GmbH betreibt rund 230 Einrichtungen sowie 27 ambulante Dienste deutschlandweit und ist Teil der europäischen Clariane Familie, dem führenden europäischen Anbieter in den Bereichen Pflege, medizinische Versorgung und Betreuung zu Hause, für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Für unser Engagement wurden wir 2025 zum 5. Mal in Folge mit dem renommierten TOP EMPLOYER Siegel ausgezeichnet – als erstes Unternehmen der Pflegebranche in Deutschland.
Erfahre, welche beruflichen Möglichkeiten noch auf dich warten, und werde Teil unserer großen Community.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens keine Erstattung von Fahrtkosten erfolgt. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.