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Eine Bildungseinrichtung in Berlin sucht eine Lehrkraft (m/w/d) für den Unterricht in den Fächern Bildmedien. Bewerber sollten ein Studium im Bereich Fotografie oder verwandter Disziplinen abgeschlossen haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie umfassende Kenntnisse in der Fotografie verfügen. Die Anstellung erfolgt unbefristet ab dem 01.11.2025 und bietet ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten und ein freundliches Team.
Arbeitgeber: Lette-Verein Berlin – Stiftung des öffentlichen Rechts
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
Bezeichnung: Lehrkraft (m/w/d)
Entgeltgruppe: 11/12 TV-L (je nach persönlichen Voraussetzungen)
Arbeitszeit: 4/26 Unterrichtsstunden/Woche
Besetzbar: ab 01.11.2025 unbefristet
Arbeitsgebiet: Erteilung von Unterricht in den Fächern: Bildmedien – Konzeption und Entwurf
Formale Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium (BA/MA/Diplom) an einer Hochschule oder Fachhochschule im Fach Fotografie, Visuelle Kommunikation, Kommunikationsdesign oder verwandter Studiengänge
Fachliche Voraussetzungen: Mindestens dreijährige Berufserfahrung außerhalb von Hochschulen
Umfassende Kenntnisse:
Fachliche Kompetenzen: Lehrerfahrung an Hoch- oder Berufsfachschulen
Die Stelle soll mit einer teamorientierten, innovationsfreudigen, fachlich qualifizierten und sozialkompetenten Persönlichkeit besetzt werden, die sich in der Unterrichtsarbeit sowie in der Organisations- und Qualitätsentwicklung für die Belange des Lette-Vereins sowie die Weiterentwicklung der Bildungsgänge einsetzt. Die Bereitschaft zu ständiger fachlicher, pädagogischer und persönlicher Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Unser Angebot für Sie:
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Der Lette Verein ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) und des Frauenförderplans des Lette Vereins zu erhöhen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Bewerbungen von Frauen.
Schwerbehinderte im Sinne des § 2 SGB IX werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Abteilungsleiter Fotografie, Herrn Frank Schumacher, unter 030.21994-600 oder f.schumacher@letteverein.berlin.
Weitere Informationen über den Lette-Verein finden Sie unter www.letteverein.berlin.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Darstellung der eigenen fotografischen Arbeit senden Sie bitte als PDF in digitaler Form bis zum 24.10.2025 an den Schulleiter, Herrn Norbert Forstmann n.forstmann@letteverein.berlin
Bitte fügen Sie, wenn möglich, eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) bei.
Bei Bewerber/innen des öffentlichen Dienstes wird gebeten, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Es wird zudem gebeten, auf die Versendung von Originalunterlagen, Sichthüllen, Heftern o.ä. zu verzichten und für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag beizufügen. Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Kosten, die den Bewerberinnen und Bewerbern im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden.
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 BlnDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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