Köche (m/w/d) in 83435 Bad Reichenhall (dringend gesucht)
Arbeitgeber: TEMPORA Zeitarbeit GmbH
Arbeit: Arbeitnehmerüberlassung
Ort: Bad Reichenhall
Art: Vollzeit (unbefristet)
Position: Großküchenkoch/-köchin
Aufgaben
- Selbstständige Zubereitung aller Speisen, Getränke und deren Ausgabe sowie Anleitung und Einsatz des zivilen Küchenhilfspersonals innerhalb der Schichten unter Berücksichtigung der fachlichen Weisungen des Küchenmeisters.
- Tägliche Teilnahme an den Kochbesprechungen mit dem zivilen Küchenhilfspersonal unter der Leitung des Küchenmeisters über den geplanten Arbeitsablauf und die Personaleinsatzplanung.
- Vergabe von Arbeitsaufträgen an das Küchenhilfspersonal unter Berücksichtigung der fachlichen Weisungen des Küchenmeisters.
- Einteilung und Überwachung der Ausgabe von Verpflegung an die Verpflegungsteilnehmer während seiner Schicht.
- Überwachung von Außer-Haus-Verpflegung.
- Koordination der chargenweisen Zubereitung und Bereitstellung der Verpflegung an der Speisenausgabe.
- Überwachung der gemäß ZDv 46/28 Maßnahmen des Eigenkontrollsystems in der Bundeswehr (MekBw) – Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, Messung von Temperaturen in Lagereinrichtungen und Speiseausgaben sowie Sicherstellung der Rückstellproben, inklusive Überwachung der erforderlichen Dokumentation auf Weisung des Küchenmeisters.
- Feststellung von jeglichen Mängeln im Küchenbereich.
- Überprüfung der Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Einsatzfähigkeit aller Geräte.
- Unterstützung des Küchenmeisters bei der Anforderung von Verbrauchsmaterial, Schutz- und Sonderbekleidung sowie deren Verwaltung.
Einsatzzeiten
- Mo–Do 06:00–18:00 Uhr
- Fr 07:00–13:00 Uhr
Kein Einsatz an Feiertagen und Brückentagen. Schichteinteilung erfolgt durch die Küchenleitung.
Ihr Profil
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin (Urkunde).
- Küchenerfahrung – Berufseinsteiger:innen (m/w/d) können sich ebenfalls bewerben.
- Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Gesetzliche Anforderungen
Belehrung gemäß §42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) bzw. Gesundheitszeugnis muss vorhanden sein. Eine Belehrung kann nachgeholt oder aufgefrischt werden.