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Ein sozialer Dienstleister sucht einen engagierten Erzieher/Sozialpädagogen (m/w/d) in Teilzeit für eine Kinder- und Jugendwohngruppe. Ihre Aufgaben umfassen die Förderung, Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen gemäß SGB VIII. Ein abgeschlossenes Studium sowie ein Führerschein sind Voraussetzung. Sie erwartet ein motiviertes Team, umfassende Einarbeitung und Zusatzleistungen. Bewerbungen bitte per E-Mail oder an die angegebene Adresse senden.
Der SBBZ e.V. sucht ab sofort einen engagierten Erzieher/Sozialpädagogen (m/w/d) mit entsprechender Ausbildung für den Einsatz in einer Kinder- und Jugendwohngruppe gemäß §§ 27, 34 SGB VIII in 08459 Neukirchen/Pleiße.
Die Stelle ist in Teilzeit mit 20 Stunden/Woche zu besetzen, zunächst befristet als Vertretung bei Mutterschutz/Elternzeit bis zur Rückkehr der zu Vertretenden. Bei Interesse ist auch eine höhere Anzahl an Wochenstunden möglich. Im Anschluss besteht, bei entsprechendem Bedarf und Eignung, die Möglichkeit auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der SBBZ e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe und u.a. in verschiedenen Bereichen der Hilfen zur Erziehung tätig. In unserer Kinder- und Jugendwohngruppe leben Kinder und Jugendliche für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer gemeinschaftlich zusammen und werden in Fragen der allgemeinen Lebensführung, der Schule, Ausbildung und Beschäftigung begleitet, beraten und unterstützt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per Mail an Bewerbung@sbbz.de oder per Post an:
Sprach-, Bildungs- und Beratungszentrum e.V.
Herschelstr. 5
08056 Zwickau
Bitte geben Sie an, auf welche unserer ausgeschriebenen Stellen Sie sich bewerben und beachten Sie die Einstellungsvoraussetzungen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Eingesendete Unterlagen in Papierform können nur zurückgesandt werden, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.