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Philipps-Universität Marburg am Fachbereich Medizin, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, sucht eine Teilzeitstelle als Studienassistent*in zum 01.01.2027 befristet bis 31.12.2027. Sie betreuen klinische Studien im LOEWE-Projekt HABITAT; Schwerpunkt Geburtshilfe.
Zu Ihren Aufgaben gehören Patient*innen-Aufnahme, Prüfarztordner, Monitoring, Dokumentation und Koordination mit Partnern. Es wird eine abgeschlossene medizinische Ausbildung, EDV-Kenntnisse und idealerweise Zusatzqualifikation
Ausschreibungs-ID: fb20-0199-studas-2026
Eintrittstermin: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 15.11.2026
Entgeltgruppe: E 9a TV-H
Befristung: 31.12.2027
Umfang: Teilzeit (50%)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, ist zum 01.01.2027 befristet bis 31.12.2027 eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
Sie betreuen klinische Studien im Rahmen des LOEWE-Schwerpunkts „HABITAT (Health Affected by Climate Change and Air Pollution – Pathophysiology and Regional Management) in einem interdisziplinären Team. Es handelt sich um ein fächerübergreifendes Projekt zwischen Geografie, Medizin, Gesundheitswissenschaften und digitaler Medizin an der Universität Marburg und dem Campus Fulda. Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit bezieht sich auf den klinischen Teil des LOEWE Projektes mit dem Schwerpunkt Geburtshilfe.
Dr. Corinna Keil / Prof. Dr. Uwe Wagner
0 64 21-58 64437
Corinna.keil@med.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich.
Menschen mit Behinderung
im Sinne des SGB IX (2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.