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Die Bezirksregierung Münster sucht eine Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) für die Nelson-Mandela-Schule in Rheine. Die Stelle ist unbefristet und wird nach TV-L Entgeltgruppe 09b/10 LBesO A bzw. A9/A10 TV-L eingruppiert.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören Administration, Programmbedienung und Datenpflege schulspezifischer Programme sowie Unterstützung der schulischen Gremien und Budgetplanung.
Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelleals
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)(A 9/ A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 09b Teil I EntgO TV-L)
Stellenumfang 1,0
Nelson-Mandela-Schule Wihostraße 101 48429 Rheine
Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Qualifikationen verfügen (Nachweis erforderlich):
Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.
Unterlagen, wie das Prüfungszeugnis über das abgeschlossene Studium oder Nachweise über die Laufbahnbefähigung sind mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen. Bei ausländischen Studienabschlüssen ist zusätzlich die Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 09b Teil I der Entgeltordnung zum TV-L. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle. Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßen.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert.
Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Schule (Tel.: (05971 9435 6200, 198394@schule.nrw.de) und bei Fragen zum Verfahren an Frau Dieker (Tel.: 0251/ 411-5615, ausschreibungen47.Z@bezreg-muenster.nrw.de).
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.
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