Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Die Bezirksregierung Köln sucht eine Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) für eine Tätigkeit an der Heinrich-Heine-Gesamtschule in Aachen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle im TV-L, Entgeltgruppe 9b, A 9 bis A 10 LBesO, mit Teilzeitoption.
Zu den Aufgaben gehören SchILD-Programmbedienung, Personalmanagement, Haushaltsführung, Protokollführung und Leitung von IT-Projekten. Gewünscht sind gute Deutschkenntnisse, schnelle Einarbeitung, Office-Kenntnisse und Engagement.
an der Heinrich-Heine-Gesamtschule Aachen Hander Weg 89 52072 Aachen
Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen: fachlich:
persönlich:
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorzulegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TV-L. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schule und bei Fragen zum Verfahren an die Bezirksregierung Köln, Frau Hütten (0221/147-2503).
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