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Stadt Elsdorf sucht eine Schulverwaltungsassistenz zur Entlastung der Gesamtschule der Stadt Elsdorf.
Aufgaben umfassen Stunden- und Vertretungsplanung, Statistiken sowie Zeugnisse und ZP 10-Auswertungen. Gefordert sind fachliche Qualifikationen und hohe Deutschkompetenz; eine umfassende Verwaltungserfahrung ist von Vorteil.
Die Bezirksregierung Köln besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)
(A6-A8 LBesO/Entgeltgruppe 8 TV-L)
an der Gesamtschule der Stadt Elsdorf
Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen.
Die Stellen sind im Bereich Organisation zu besetzen. Aufgaben im Bereich Organisation sind z. B.:
Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen:
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorzulegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 LBesO A erfolgen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
bis zum 23.10.2026 (Eingang bei der Bezirksregierung)
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Köln einverstanden.