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Eine Stadtverwaltung in Deutschland sucht eine engagierte Sachbearbeitung (m/w/d) für soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. In dieser Rolle sind Sie für die Bearbeitung von Leistungsanträgen und die Prüfung der Berechtigung verantwortlich. Wichtig sind Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick im Umgang mit hilfsbedürftigen Personen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG.
Die Universitäts-, Kongress- und Einkaufsstadt Siegen mit rund 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellt als Oberzentrum die Wirtschaftsmetropole des südwestfälischen Raumes mit einem Einzugsbereich von rund 600.000 Menschen dar.
Als Stadtverwaltung Siegen ist es unser Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen. Unsere Dienstleistungen und unsere dynamische Stadtentwicklung tragen maßgeblich zur hohen Lebensqualität der Menschen in der grünsten Großstadt Deutschlands bei.
Bei der Stadtverwaltung Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeitung (m / w / d) für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
in der Arbeitsgruppe 5 / 1-1 Leistungen nach dem SGB XII zu besetzen.
Vergütung
EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG
Bewerbungsfrist
08.01.2026
Umfang
Vollzeit
Einstellungsdatum
nächstmöglicher Zeitpunkt
Sie erwartet eine sinnstiftende und eigenverantwortliche Tätigkeit mit aller im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Wir bieten ein kollegiales und familienfreundliches Betriebsklima, vielfältige Aufgabenbereiche und eine sehr gut ausgestattete technische Infrastruktur. Die Möglichkeiten der beruflichen Werdegangsplanung, Fort- und Weiterbildung, Angebote zur flexiblen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bike-Leasing sowie ein weitreichendes betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. auch Urban Sports Club) zählen zu unseren Stärken als Arbeitgeber.
Weitere Informationen zur Entgelttabelle finden Sie hier
Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD / VKA (oeffentlicher-dienst.info)
Das Aufgabengebiet umfasst die Sachbearbeitung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4. Kapitel SGB XII, sowie insbesondere der Sachbearbeitung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel und die Sachbearbeitung der Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII.
Dies umfasst die Prüfung und Feststellung der Leistungsberechtigung, die Berechnung, Entscheidung und Zahlbarmachung von Leistungen inklusive der Geltendmachung von Rückforderungen und Erstattungsansprüchen, sowie Einstellung und Ablehnung von Leistungen nach dem SGB XII.
Hierzu gehören beispielhaft folgende Tätigkeiten der klassischen Leistungssachbearbeitung :
Die Arbeit in der Sozialverwaltung befasst sich mit einer besonderen Unterstützung benötigenden Personenkreis. Dazu gehören im Aufgabengebiet vorwiegend ältere Menschen, deren Rente nicht auskömmlich ist, aber auch junge, voll erwerbsgeminderte Menschen. Daher sind einerseits Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Sensibilität, Konfliktfähigkeit und Sozialkompetenz erforderlich, im Bedarfs- und Einzelfall sind aber auch Durchsetzungsvermögen und das Abstecken klarer Grenzen notwendig.
Die Bereitschaft, sich kurzfristig in die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuarbeiten und stellenspezifische Fort- und Weiterbildungen zu besuchen wird vorausgesetzt.
Es erwartet Sie ein gewachsenes und fachlich gut aufgestelltes Team mit hoher Einsatz- und Kooperationsbereitschaft. Es ist somit eine reibungslose und qualitativ gute Einarbeitung gewährleistet. Ihre Teamfähigkeit und eine hohe Einsatzbereitschaft werden vorausgesetzt.
Wir fördern die Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden (m / w / d). Daher wird bei dieser Ausschreibung zuerst ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Externe Bewerbungen werden erst nach erfolglosem Abschluss des internen Verfahrens berücksichtigt.
Die Universitätsstadt Siegen fördert die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Frauen sind deshalb ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen Schwerbehinderter sind erwünscht.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Jaskotka, Arbeitsgruppenleiterin 5 / 1-1 Leistungen nach dem SGB XII , Telefon 0271 404‑2105.
und für allgemeine Fragen Frau Werder, Arbeitsgruppe 1 / 1-2 Personal, Telefon 0271 404‑1376.
zur Verfügung.