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Eine öffentliche Verwaltung in Nastätten sucht eine Reinigungskraft für die Taunusschule. Die Teilzeitstelle umfasst eine Arbeitszeit von 2 Stunden täglich und zahlt ab 15,88 €/h. Bewerbungen sind bis zum 05.10.2025 willkommen. Frauen und schwerbehinderte Menschen werden bevorzugt behandelt.
Rhein-Lahn-Kreis
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten. Der Rhein-Lahn-Kreis ist auch Eigentümer verschiedener Schulen und Verwaltungsgebäude im ganzen Kreisgebiet. Diese werden seit 2019 wieder durch kreiseigenes Personal gepflegt.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems ist eine unbefristete Teilzeitstelle für die Objektreinigung der Taunusschule in Nastätten zu besetzen.
Arbeitszeit: Montag bis Freitag täglich 2 Stunden zwischen 15:00 - 17:00 Uhr
Vergütung: EG 2 TVöD
ab 15,88 €/h
Wochenarbeitszeit: 10 Stunden
Starttermin: nächstmöglich
Der Rhein-Lahn-Kreis beschäftigt seit 2019 eigenes Personal für die Reinigung der Schulen und Verwaltungsgebäude des Kreises. Bei allen angebotenen Teilzeitstellen handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Anstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunalen Arbeitgeber (TVöD-VKA) und bietet dadurch auch die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Vergünstigungen. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich in festen Revieren. Die Arbeitszeit wird in einem Arbeitszeitkonto geführt. Mehrarbeit aufgrund von Vertretungen und evtl. Mehraufwand wird darin erfasst und kann abgefeiert werden. Dieser Freizeitausgleich und Urlaub kann allerdings grundsätzlich nur in den Ferien bzw. an Schließtagen der Schulen in Anspruch genommen werden. Insgesamt bieten die Stellen einen geregelten Beschäftigungsrahmen mit einem jährlich durchgehenden monatlichen Einkommen und zusätzlichen Sonderzahlungen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.10.2025.
Für Fragen steht Ihnen Herr Guido Wolf unter der Telefonnummer 02603/972-581 gerne zur Verfügung.
Telefon: 02603/972 -261 / -166 / -164