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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sucht Referentin/Referenten für Rechtsvergleichung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Erwartet werden zwei juristische Staatsexamen bzw.
äquivalenter Abschluss im Ausland, exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse sowie Kenntnisse einer weiteren europäischen Rechtsordnung. Zu den Aufgaben gehören rechtsvergleichende Analysen, Schulungen, Unterstützung der Mitglieder und Mitarbeitenden, sowie Weiterentwicklung der Strukturen und Dokumentationsprozesse.
Jobbeschreibung
in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zu besetzen.
Die Stelle bietet vielfältige Einblicke in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts und die Gelegenheit, die dortige rechtsvergleichende Arbeit mitzugestalten.
Vorausgesetzt werden die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“; alternativ zur Zweiten juristischen Staatsprüfung ein im Ausland erworbener rechtswissenschaftlicher Abschluss mit vergleichbarer Abschlussnote.
Erfahrung in rechtsvergleichender Arbeit oder akademischer Lehre ist von Vorteil.
Bewerbungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 15, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 bzw. vergleichbarer Besoldung, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Nach einer sechsmonatigen Abordnung ist bei Bewährung die Übernahme (Versetzung) in den Dienst des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt.
Nichtbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst nach Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund) vergütet. Nach einer sechsmonatigen Erprobungszeit ist bei Bewährung sowie nach Vor-liegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt.
Es bestehen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 BBesO.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich; eine vollschichtige Besetzung des Arbeitsplatzes wird dabei angestrebt. Bitte geben Sie in Ihrem Motivationsschreiben an, ob Sie in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung arbeiten möchten (ggfs. auch den zeitlichen Umfang und die Arbeitszeitlage).
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Wenn Sie Ihre Interessen wahren möchten, ist eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsschreiben mitzuteilen und der entsprechende Nachweis beizufügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des 8 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie einen Abschluss einer ausländischen Hochschule erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Bildungsabschlusses mit einem der deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschlüsse bei (z. B. einen Auszug aus dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin mit der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ oder „entspricht“ bzw. eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die die Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses bescheinigt). In diesen Fällen bitten wir Sie zudem, Ihren Bewerbungsunterlagen auch einen Nachweis über die Umrechnungsmöglichkeit der Abschlussnote Ihres ausländischen Bildungsabschlusses beizufügen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 6. November 2026 unter Angabe der Kennziffer 18.10/2026 an das: Bundesverfassungsgericht Z 2 - Referat Personal Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Böckel (0721/9101- 395), für Fragen zum Verfahrensablauf steht Ihnen Frau Kammerer (0721/9101-414) gerne zur Verfügung.
Wir verarbeiten die an uns übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage über den Link „Stellenangebote“ abrufen können. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.
Weitere Informationen über das Bundesverfassungsgericht finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesverfassungsgericht.de.