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Bundespatentgericht in München sucht eine Rechtsreferentin bzw. einen Rechtsreferenten im gehobenen Justizdienst. Der Aufgabenbereich umfasst die Hälfte der Rechtspflegeraufgaben vor dem Gericht und die juristische Dokumentation.
Zu den Tätigkeiten gehört die inhaltliche Erschließung von Entscheidungen, Orientierungssätze und Schlagwortvergabe sowie die Qualitätssicherung der dokumentierten Entscheidungen im elektronischen System. Homeoffice-Möglichkeiten und 41-Stunden-Woche werden geboten.
Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist ein Oberes Bundesgericht, das für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist. Es entscheidet über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Verfahren betreffend Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs sowie gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamtes betreffend Sortenschutzrechte.
Beim Bundespatentgericht ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger in der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsgebiet umfasst jeweils zur Hälfte Rechtspflegeraufgaben im Sinne von §23 des Rechtspflegergesetzes (Verfahren vor dem Bundespatentgericht) und Aufgaben im Bereich der juristischen Dokumentation.
Zu den Dokumentationsaufgaben gehört die inhaltliche Erschließung gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere die Erstellung von Orientierungssätzen und die Schlagwortvergabe. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Qualitätssicherung der dokumentierten Entscheidungen sowie der Dokumentationsergebnisse im elektronischen Dokumentationssystem. Ziel ist eine einheitliche, qualitativ hochwertige und nutzerorientierte Aufbereitung der Entscheidungen des Bundespatentgerichts.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A11BBesG. Bei entsprechenden Leistungen kann das Spitzenamt der Laufbahn erreicht werden.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGBIX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Willkommen sind Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten (nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorgaben im Sinne von §7Abs.1Satz1Nr.1Buchst.abiscdesBundesbeamtengesetzes) und jeglichen Geschlechts.
Bewerbungsfrist: bis zum November2026.
Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden sie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Weitere Informationen zum Bundespatentgericht finden Sie im Internet unter www.bundespatentgericht.de. Dort finden Sie auch eine Datenschutzerklärung.