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Eine Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein sucht eine Psychologin / einen Psychologen zur Durchführung von Einzeltherapien und Gruppentherapie für Gefangene. Die Stelle erfordert ein abgeschlossenes Psychologiestudium und bietet die Möglichkeit zur Verbeamtung. Bei Eignung ist eine Besoldung bis zur A 14 möglich. Wir bieten eine verantwortungsvolle Tätigkeit, regelmäßige Supervision und individuelle Personalentwicklung.
Die Justizvollzugsanstalt ist die zentrale Ausbildungsanstalt für den Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein. Sie verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung. 35 Plätze stehen im Offenen Vollzug für Freigänger zur Verfügung. 30 Plätze befinden sich auf einem landeseigenen Bioland-Betrieb. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Weitere 20 Haftplätze stehen in den zwei Wohngruppen einer sozialthertherapeutischen Abteilung für Gewaltstraftäter zur Verfügung. Mit der Wohngruppenleitung ist jeweils eine Psychologin oder ein Psychologe betraut. Ziel der ausgeschriebenen Arbeitsplätze ist die Leitung je einer Wohngruppe und damit in erster Linie die Behandlung der Bewohner. Dazu gestalten sie einzel- und gruppentherapeutische Angebote und begleiten den Prozess diagnostisch. Sie sind in die Vollzugsadministration eingebunden und wirken in dem multiprofessionalen Team der Sozialtherapeutischen Abteilung auf ein produktives Behandlungsklima hin. Dabei entwickeln, gestalten und prägen sie die therapeutische Strategie weiter und nehmen dabei die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes durch Anleitung und Beratung mit.
Ihre Aufgaben
Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die ausgeschriebenen Stellen ist:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung von Tarifbeschäftigten vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Darüber hinaus bieten wir:
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
30. September 2025
an das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Referat II 21 - vertraulich -, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form. Eine Bewerbungsadresse ohne Link wurde entfernt.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen Nicole Peter gern zur Verfügung.
Bei beamten-, tarifrechtlichen oder fachlichen Fragen wenden Sie sich gern an den Verwaltungsdienstleiter der JVA Neumünster, Herrn Gau oder Herrn Dr. Staude-Müller. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.