Stellenangebot: Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) oder Operationstechnische Assistenz (OTA) – Endoskopie
Arbeitgeber: Universitätsklinikum Essen
Arbeitsort
Essen, Ruhrgebiet
Anstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Befristung
unbefristet
Berufsbezeichnung
- Pflegefachmann/-frau (Gesundheits- und Krankenpflege)
Stellenbeschreibung
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) oder Operationstechnische Assistenz (OTA) – Endoskopie
(Entgeltgruppe: KR 8 TV-L ohne FWB / KR 9 TV-L mit FWB)
Einsatzbereich: Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Transplantationsmedizin – Endoskopie
Stellen ID: 12001
Eintritt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang: Teilzeit / 28,88 von 38,5 Wochenstunden (75%-Stelle)
Vertragsart: Unbefristet
Ihre Aufgaben
- Evidenzbasierte pflegerische Betreuung und Versorgung unserer Patient*innen mit einer Personalstruktur angelehnt an die S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“
- Post-interventionelle Betreuung und Überwachungspflichtiger Patient*innen im abteilungseigenen Aufwachraum
- Assistenz bei auf der Station durchgeführten Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen
- Außeneinsätze auf den campusbezogenen Intensivstationen und OP-Bereichen
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege, in der Operationstechnischen Assistenz oder ein erfolgreiches Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Eine abgeschlossene Fachweiterbildung Endoskopie oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Bereitschaft zum Einsatz im Rufdienst
- Berufserfahrung ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf
- Tarifvertrag-Entlastung: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel, mehr Zeit für Patient*innen und Entlastungstage
- Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine Pflegezulage i.H.v. 150,77 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z. B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleitungen und Unterstützungsangeboten finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversicherung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5‑Tage‑Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Aktives Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen. Schwerbehinderte Bewerber*innen und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert. Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGG vorrangig berücksichtigt, bei gleicher Qualifikation. Eine Bescheinigung gemäß § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.