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Das Finanzamt Dithmarschen in Heide sucht eine/n Mitarbeiter/in für die Telefon-Servicestelle mit 60% Teilzeit (23 Stunden 13 Minuten pro Woche). Sie bearbeiten Anfragen, geben Informationen zu Formularen, Fristen und Verfahrensständen und unterstützen bei ELSTER.
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Finanzamt Dithmarschen ist ab dem 01.01.2027 die Stelle einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Allgemeinen Veranlagungsstelle - Telefonische Servicestelle mit einem Anteil von 60 % (23 Stunden und 13 Minuten) der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft zu besetzen.
Das Finanzamt Dithmarschen mit Hauptsitz und Nebenstellen in Heide ist mit seinen ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk (überwiegend der Kreis Dithmarschen) zuständig.
In der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein wird eine neue Serviceeinheit – die Telefon-Servicestelle (TSS) – eingerichtet. Sie bündelt künftig die allgemeinen telefonischen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger und stellt sicher, dass Informationen schnell, verlässlich und serviceorientiert bereitgestellt werden.
Die Telefon-Servicestelle soll spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2027 in allen Festsetzungsfinanzämtern eingerichtet sein.
Die TSS bearbeitet allgemeine und standardisierbare telefonische Anfragen, gibt Auskünfte zu Formularen, Fristen und Verfahrensständen, beantwortet einfache Fachfragen und unterstützt bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen rund um ELSTER. Damit trägt sie dazu bei, den Kontakt zur Steuerverwaltung einfacher, moderner und bürgernäher zu gestalten.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der TSS stehen Sie während der Servicezeiten als kompetente und freundliche Ansprechperson für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zur Verfügung. Dabei gewinnen Sie einen umfassenden Einblick in die Grundsätze des Besteuerungsverfahrens, die Abläufe innerhalb der Steuerverwaltung und die begleitenden Tätigkeiten rund um die Steuerfestsetzung. So entsteht ein abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld mit direktem Bürgerkontakt.
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten oder Verwaltungsfachangestellten oder eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement oder in einem inhaltlich vergleichbaren Ausbildungsberuf das Aufgabenspektrum erfordert eine kompetente Sprachverwendung der deutschen Sprache. Gute Deutschkenntnisse - mindestens auf dem Niveau B 2 – werden vorausgesetzt.
Für Ihre Bewerbung von Vorteil sind Vorkenntnisse im steuerlichen Bereich, Erfahrungen im Umgang mit und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln sowie Erfahrungen in der serviceorientierten Kommunikation.
Es bleibt vorbehalten, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage von Auswahlgesprächen zu treffen.
Die Tätigkeit in der Telefon-Servicestelle ist auf die Hauptanrufzeit von 8:00 bis 12:00 Uhr ausgerichtet und mit einem Stellenanteil von 60 % vorgesehen.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
17.11.2026