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Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein sucht zur Verstärkung der Telefonvermittlung am Standort Kiel eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Sie unterstützen die Polizei und die Landesregierung durch telefonische Vermittlung, Verwaltung von Verzeichnissen und Organisation des Telefonbetriebs.
Voraussetzung ist eine Verwaltungsfachangestellten-Ausbildung bzw. kaufmännische Ausbildung mit IHK-Abschluss bzw.
Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Beim Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, im Sachgebiet 111, sind ab sofort drei Arbeitsplätze
in der Telefonvermittlung (m/w/d) unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein unterstützt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bei der Wahrnehmung seiner Grundsatzaufgaben. Hier führt das Landespolizeiamt die regionalen Polizeidirektionen und die Wasserschutzpolizeireviere und regelt den polizeilichen Aufgabenvollzug. Das Landespolizeiamt gliedert sich in vier Leitungsstäbe, vier Abteilungen und verschiedene Dezernate, nimmt die Stabs- und Führungsaufgaben für die Bereiche der Verkehrs- und der Wasserschutzpolizei wahr.
Die Telefonvermittlung ist im Sachgebiet 111 als Teil des Lage- und Führungszentrums bei der Abteilung 1 im LPA angegliedert. Wir vermitteln zu den regulären Geschäftszeiten interne und externe Teilnehmer für die Polizei am Standort Kiel sowie für die Ministerien mit allen nachgeordnete Ämter, Behörden und Dienststellen. Weiterhin werden die Datenbestände unserer Telefonvermittlungssoftware von uns administriert und gepflegt.
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
Zudem wären wünschenswert:
Bei der Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Behinderung des Bewegungsapparates sowie der Sinnesorgane wie z. B. Ohr, Mund, Augen, sofern diese nicht mit Hilfsmitteln ausgeglichen werden können, eine Verwendung auf diesem Arbeitsplatz ausschließen (Heben, Tragen von Lasten, Botengänge, Publikumsverkehr).
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Christin Peters unter der Tel.-Nr.: 0431/160-63147 oder unter Christin.Peters@polizei.landsh.de gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und zu den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Finn-Ole Henning unter Tel.-Nr. 0431-160 61131 oder unter Finn-Ole.Henning@polizei.landsh.de .