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Das Jobcenter Leipzig sucht befristet Fachassistentinnen bzw. Fachassistenten Leistung (m/w/d) zur Vertretung. Die Stelle richtet sich an Mitarbeitende der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe und ist befristet bis März 2028.
Aufgaben umfassen Bearbeitung von Anträgen, Beratung, Festsetzung vorläufiger Leistungen und Erstattungsvorgänge. Wir bieten eine Tätigkeit in einer der größten Jobcenter-Organisationen Ostdeutschlands, mit flexiblen Arbeitszeiten und umfassenden
Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 29. Januar 2027 besteht.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet zur Vertretung bis längstens März 2028, für das Jobcenter Leipzig (gemeinsame Einrichtung) mehrere Fachassistentinnen/ Fachassistenten Leistung (m/w/d).
Das Jobcenter Leipzig ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit.
Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) unterstützen wir die Leipzigerinnen und Leipziger bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, bei der Verbesserung ihrer beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit. Während dieser Zeit zahlen wir mit dem „Grundsicherungsgeld“ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Mit unserer Arbeit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl in der Stadt Leipzig. Wir betreuen mit circa 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund 30.500 Bedarfsgemeinschaften und mehr als 38.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Damit sind wir eines der größten Jobcenter bundesweit und zugleich das größte Jobcenter Ostdeutschlands.
Mehr über uns und unsere Aufgaben erfahren Sie auf unserer Homepage.
Bearbeitung und Bescheidung von Neu- und Weiterbewilligungs- sowie Folgeanträgen auf Leistungen nach dem Kapitel 2 des SGB II, dabei insbesondere:
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, zum Beispiel Ausschlussgründe gemäß § 7 SGB II
Prüfung vorrangiger Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld
Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Prüfung von Mehrbedarfen
Berechnung der Leistung und abschließende Entscheidung zur Leistungsgewährung unter Berücksichtigung von Einkommen, Vermögen und Freibeträgen
Erteilung von Auskünften sowie Beratung von leistungsberechtigten Personen im persönlichen Gespräch, telefonisch und mittels Videoberatung
Festsetzung von vorläufig gewährten Leistungen gemäß § 41 a SGB II
Bearbeitung von sonstigen Anträgen, wie zum Beispiel Anträgen nach § 24 SGB II (Erstausstattung Schwangerschaft, Bekleidung und Wohnung), auf Darlehen sowie auf Betriebskostennachzahlungen und Umzugsanträge
Prüfung und Entscheidung über die Aufhebung von Verwaltungsakten und Erstattung von Leistungen (§§ 44 ff. SGB X)
Geltendmachung und Bezifferung von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern sowie Bearbeitung von Erstattungsanträgen anderer Sozialleistungsträger (§§ 102 ff. SGB X)
Anwendung digitaler Produkte
mindestens eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung im Verwaltungs-, kaufmännischen oder sozialen Bereich
gute, anwendbare Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie eine ausgeprägte Bereitschaft, sich in neue digitale Verfahren und Softwareanwendungen einzuarbeiten
gute kommunikative Fähigkeiten und sicheres Auftreten im Umgang mit Kundinnen und Kunden und anderen Behörden sowie gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Fähigkeit zum eigenverantwortlichen, strukturierten und ergebnisorientierten Arbeiten
hohe Flexibilität und Belastbarkeit
hohe Sozial- und interkulturelle Kompetenz sowie eine ausgeprägte Problem- und Konfliktlösefähigkeit
ausgeprägte Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team und mit verschiedenen Beteiligten
Bereitschaft zur umfassenden individuellen Weiterbildung
Bereitschaft zur Absicherung der Telefonservicezeiten des Jobcenter Leipzig
mehrere befristete, nach der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertete Stellen in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit, wobei sich die Arbeitszeiten an den Sprechzeiten / am Dienstplan orientieren; individuelle Vereinbarungen sind bedingt möglich
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln – im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/