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Die Stadt Leverkusen bietet ab dem 1. September 2027 eine dreijährige Ausbildung zum Stadtinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis an. Beginn ist der 1.
September 2027; Einsatzmöglichkeiten bestehen in allen Fachbereichen der Stadtverwaltung. Die Vergütung beträgt 1615,68 € brutto monatlich, mit Optionen zur Teilzeit und flexiblen Arbeitszeiten sowie Home-Office während der Ausbildung. Teilnahmevoraussetzungen: Abitur oder gleichwertiger Bildungsstand, deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit; die
Mein Beitrag:
Zukunft gestalten.
Das ist sicher.
Ihre Zukunft beginnt mit der richtigen Basis. Daher legen wir großen Wert auf ein qualitatives und breitgefächertes Ausbildungsangebot. Für das Jahr 2027 sucht die Stadt Leverkusenengagierte Auszubildende, die hier in ihre berufliche Zukunft starten möchten.
Wir suchen im Bereich der Stadtverwaltung neunvielseitig interessierteNachwuchskräfte.
Rahmenbedingungen:
Haben Sie Lust auf Ihren Beitrag in Ihrer Stadt? Dann haben wir Lust auf Sie!
Abteilung Ausbildung und Qualifizierung
Telefon 0214 406-11134
Die Besetzung der Ausbildungsplätze erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung in Teilzeit haben, dann erfahren Sie näheres in der Stellenanzeige "Duales Studium Bachelor of Laws (m/w/d) - in Teilzeit".
Sie möchten mehr erfahren? Unter Ausbildung | Stadt Leverkusen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf sowie Tipps und Tricks für Ihre Bewerbung.
Diversität ist unser Beitrag, unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein.Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleginnen und Kollegen sind für uns bedeutend - durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche - von Männern und Frauen -zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.