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Die Stadt Leverkusen bietet eine praxisintegrierte Ausbildung als Kinderpfleger*in. Start ist der 01.08.2027, Dauer zwei Jahre, mit Ausbildungsvergütungen nach TVAöD-Pflege von 1.490,69 € im ersten und 1.552,07 € im zweiten Ausbildungsjahr sowie einer Ausbildungsprämie von 400 € nach bestandener Prüfung.
Es gibt vielfältige Einsatzmöglichkeiten in 42 Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss und die Zusage des Berufskollegs; Praxiserfahrung ist
Ihre Zukunft beginnt mit der richtigen Basis. Daher legen wir großen Wert auf ein qualitatives und breitgefächertes Ausbildungsangebot. Für das Jahr 2027 sucht die Stadt Leverkusen engagierte Nachwuchskräfte, die hier in ihre berufliche Zukunft starten möchten.
Wir suchen im Fachbereich Kinder und Jugend (51) fünf verantwortungsbewussteAuszubildende. Bewerben Sie sich jetzt für die
Das Wichtigste auf einen Blick:
Worauf Sie sich freuen dürfen:
Hinweis: Bitte bewerben Sie sich zusätzlich an einem Berufskolleg. Dort werden die Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eigenverantwortlich geprüft. Nähere Informationenzum Geschwister-Scholl-Berufskollegfinden Sie unter Soziales – GSBK Leverkusen.
Die Besetzung der Ausbildungsplätze bei der Stadt Leverkusen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Sie möchten mehr erfahren? Unter Ausbildung I Stadt Leverkusen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf sowie Tipps und Tricks für Ihre Bewerbung.
Ein neues Level an Diversität ist unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein. Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleg*innen sind für uns bedeutend – durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche – von Männern und Frauen – zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.