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Die Stadt Leverkusen sucht eine informatikbegeisterte Nachwuchskraft für die Ausbildung in der IT und Digitalisierung. Die Anwärterposition umfasst Beamtenstatus oder Angestelltenverhältnis, mit Beginn am 1. September 2027 und einer Laufzeit von 3 Jahren.
Die Vergütung beträgt 1.615,68 € brutto monatlich; theoretischer Teil ist ein Studium in Blockform an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Köln. Einsatzmöglichkeiten betreffen IT, Verwaltung und Digitalisierung.
Mein Beitrag:
Zukunft gestalten.
Das ist sicher.
Ihre Zukunft beginnt mit der richtigen Basis. Daher legen wir großen Wert auf ein qualitatives und breitgefächertes Ausbildungsangebot. Für das Jahr 2027 sucht die Stadt Leverkusen engagierte Auszubildende, die hier in ihre berufliche Zukunft starten möchten.
Wir suchen für die Gestaltung der „Verwaltung 4.0“ eine informatikbegeisterte Nachwuchskraft.
Rahmenbedingungen:
Worauf Sie sich freuen dürfen:
Haben Sie Lust auf Ihren Beitrag in Ihrer Stadt? Dann haben wir Lust auf Sie! Falls Sie vorab noch fachliche Fragen haben, freut sichJérome Artz(Fachbereich Digitalisierung), Telefon 0214 406-2414, auf Ihren Kontakt. Mehr Infos zu uns als Arbeitgeberin erhalten Sie direkt vom Team Recruiting. Bis bald. In Leverkusen.
Abteilung Ausbildung und Qualifizierung
Telefon 0214 406-11129
Die Besetzung der Ausbildungsplätze erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Sie möchten mehr erfahren? Unter Ausbildung | Stadt Leverkusen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberufsowie Tipps und Tricks für Ihre Bewerbung.
Diversität ist unser Beitrag, unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein. Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleginnen und Kollegen sind für uns bedeutend - durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen.
Die individuellen Arbeitszeitwünsche - von Männern und Frauen -zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.