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Philipps-Universität Marburg sucht zum 01.01.2027 eine Data-Warehouse- und BI-Spezialist*in für Studium und Lehre in Teilzeit (75 %) befristet bis 31.03.2028. Die Aufgabe umfasst die Integration von Einschreibe-, Prüfungs- und Kapazitätsdaten in das Data Warehouse sowie die Weiterentwicklung von BI-Reports.
Sie bringen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, tiefe SQL-Kenntnisse und Erfahrung in der Datenaufbereitung mit; zudem Kenntnisse in Power BI und Power Query M sind von Vorteil.
Ausschreibungs-ID: UV-0078-dezIII-ref-2026
Eintrittstermin: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 01.11.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung: 31.03.2028
Umfang: Teilzeit (75 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
In der Universitätsverwaltung, Dezernat III Studium und Lehre, Referat Qualitätssicherung in Studiengängen, ist zum 01.01.2027 befristet bis 31.03.2028 eine Teilzeitstelle (75 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Im Rahmen des Projekts „Big Data for Big Quality – Evidenzbasierte Qualitätssicherung durch modernes Datenmanagement“ möchte die PhilippsUniversität Marburg die Rolle großer Daten und deren Verwertung in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre systematisch, nachhaltig und effizient weiter stärken. Das Projekt ermöglicht Einschreibe-, Belegungs-, Prüfungs- und Absolventendaten sowie weitere qualitätsrelevante Daten in Form eines Data Warehouse systematisch zu erfassen, effizient zu verarbeiten und mithilfe einer Business Intelligence Software schnell und visuell verständlich aufzubereiten.
Kontakt für weitere Informationen
Florian Hofmann
+49 6421-28 22111
florian.hofmann@verwaltung.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauenunterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundlicheHochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.